Förderung der Chancengleichheit
Mehr finanzielle Startgleichheit, mehr Gerechtigkeit und Solidarität in der gesamten Bevölkerung.
Das Grunderbe ist dein Anteilsrecht an der materiellen Welt, in die du geboren wurdest. Es kann der Ausbildung dienen oder für ein Startup genutzt werden, für Wohnungskauf oder Hausbau, Kapitalanlage oder private Altersvorsorge. Der Zweck des Grunderbes ist es, die wirtschaftlichen Startchancen der jungen Erwachsenen etwas anzugleichen und persönliche Selbstermächtigung - nicht nur in wirtschaftlicher Hinsicht - anzuregen. Literatur über das Grunderbe finden Sie hier (eine Art von Grunderbe), oder beim Deutschen institut für Wirtschaft (DIW) in Berlin, Marcel Fratscher und Stefan Bach.
Die Stiftung hat den praktischen Anfang gemacht und lost weiter in den nächsten Jahren - je nach Verfügbarkeit der Mittel - jährlich einige Grunderben à 20.000 € aus.
Jede Bürgerin und jeder Bürger kann einmal im Leben im Alter von 30 Jahren das Grunderbe in Anspruch nehmen. Es wird aus einem Fonds gezahlt, der aus einer relativ geringen Abgabe auf größere Erbschaften gespeist wird. Nur etwa 5 % der jährlichen Erbmasse wird für die Finanzierung des Grunderbefonds nötig sein.
Die für ein Grunderbe Berechtigten suchen sich selbst auf dem freien Markt ein Anlagegut aus, das dann aus dem Grunderbefonds bezahlt wird. Er oder sie muss dieses Gut drei Jahre lang behalten, danach ist die Verwendung völlig frei. Soll das Geld für eine Ausbildung eingesetzt werden, die früher als mit 30 stattfindet, kann das Grunderbe vorgezogen werden.
Den Anspruch auf ein Grunderbe hat prinzipiell jede Person, die mit 30 noch nicht geerbt oder größere Schenkungen bekommen hat. Erbt jemand später noch privat dazu, zahlt er oder sie das Grunderbe in den Fonds zurück. Es werden jedoch nur maximal 20 % des privat Geerbten zurückgezahlt. Er oder sie muss also erst bei einem späteren Erbe im Wert von 100.000 € das erhaltene Grunderbe vollständig zurückzahlen.