„Model eines neuen Wohlfahrtstaates" ist das deutsche Buch untertitelt. Auch Ackermann/Alstott verstehen ihren Vorschlag als ein komplett neues Model der Gesellschaft, in der nicht nur ein sehr hoher „Stake" ausgegeben wird, sondern auch umfangreiche Rückzahlungsreglungen und neue Besteuerungen geplant werden bis hin zu neuen Vorsorgekonzepten für das Alter.
Nach dem Fall des kommunistischen Systems und der Mauer wird hoffentlich niemand mehr versuchen dieser Gesellschaft ein am Schreibtisch entstandenes komplettes „Neues Konzept" überzustülpen. Es kann nur eine schrittweise Entwicklung geben in möglichst klaren, einfach zu kommunizierende Schritten. Eine komplette neue Vision einer Gesslschaft darf jeder haben (ohne zum Arzt geschickt zu werden), aber in der Realität gibt es und darf es auch nur Einzelschritte in die gewünschte Richtung geben. Einzelne kleine Schritte die möglichst von vielen nachvollzogen und gemeinsam erprobt werden können.
Unser Vorschlag eines kleinen Erbes für Jeden, das logischerweise von großen Erbschaften abgezweigt werden muss (und leicht kann, wegen seiner Mäßigung in der Höhe) ist ein solcher quantitativ kleiner, auf einen klaren Punkt zu bringender Schritt. Keine weiteren Änderungen, wie Vermögenssteuern, Rückzahlungszenarien, Altersversorgung, etc. werden benötigt. Alle das kann unberührt bleiben. Qualitativ wird das Grunderbe ein großer Schritt sein, mit wahrscheinlich sehr segensreichen Auswirkungen. Eine Gesellschaft, die jedem Mitglied einen, wenn auch kleinen, Eigentumsanteil am Gesamtvermögen per allgemeinem Recht der Geburt zugesteht, wird nicht mehr die gleiche sein, wie die jetzige. Jeder weitere Schritt aber wird der nachfolgenden Generation überlassen sein müssen, die dann auf die Erfahrungen mit dem ersten kleinen Schritt bauen kann. Das geht uns (Alte) dann definitiv nichts mehr an. Soviel Bescheidenheit muss sein.
Als Vision kann man 60.000 € gelten lassen. Das wäre etwa ein Viertel oder Fünftel des jetzigen rechnerischen, durchschnittlichen Erbes als allgemeines „Pflichtteilsrecht". Aber für die praktische politische Umsetzung jetzt ist es zuviel. Wenn es später mehr werden soll, als die von uns vorgeschlagenen 15 oder 20.000 €, dann können die Beträge problem- und stufenlos angepasst werden. Aber dazu muss sich die Gesellschaft dorthin entwickeln, auch mit ihrem Bewusstsein. Die Erkenntnis, dass der Wert des einzelnen Individuums nicht von seiner Abstammung bestimmt wird und auch kein Erblasser in einem anderen Menschen weiterlebt und weiterleben kann, wird wachsen müssen. Die Zeit dazu und die Gelegenheit Erfahrung mit einem Grunderbe zu machen wird diese Gesellschaft sich nehmen und wird man ihr zugestehen müssen, wenn man Erfolg haben will.
Klar muss auch sein: Es geht bei unserem Vorschlag eines allgemeinen Grunderbes nicht um ein „Model eines neuen Wohlfahrtsstaates", denn es geht hier überhaupt nicht um Wohlfahrt, sondern es geht um ein Recht. Es geht darum dem einzelnen Individuum zu seinem Recht zu verhelfen, ungeachtet seiner sozialen Herkunft angemessen an der Welt beteiligt zu werden. Den Rest macht es alleine, es braucht in der Regel keine Wohlfahrt.