Montag, 1. Oktober 2012 von Christoph Prüm

Die Stakeholder-Gesellschaft: Titel unkorrekt - Buch wirkungslos?

Stakeholdergesellschaft

Buchvorstellung

Eigentlich geht es um zwei Bücher, ein amerkanisches und ein deutsches. Das amerkanische enthält einen Vorschlag der eigentlich unserem Grunderbevorschlag sehr nahe kommt. Das deutsche Buch ist die Übertragung dieses Vorschlags auf deutsche Verhältnisse. Die Einschränkung „eigentlich" gilt auch hier. Denn bei näherem Hinschauen werden die Diffenzen des Stakeholdervorschlags und dem Grunderbe doch deutlich. Die Halbherzigkeit der beiden Bücher fällt auf und die scheint mir auch der Grund für ihre bisherige politische Wirkungslosigkeit zu sein.

 

Die Stakeholder-Gesellschaft

ein Modell für mehr Chancengleichheit
Bruce Ackermann und Anne Alstott
Campusverlag, Frankfurt
Bruce Ackerman ist Sterling Professor für Recht und Politische Wissenschaft an der Yale Law School / USA.
Anne Alstott ist Professorin für Recht an der Yale Law School/USA.


Klappentext:

„Jeder Staatsbürger erhält bei Eintritt ins Erwachsenenalter 80.000 Dollar, über die er frei verfügen kann, für deren Verwendung er aber auch verantwortlich ist. Diese Summe ist sein »Stake«, sein Anteil am Reichtum der Nation, der er angehört. Dieses Stakeholder-Modell gegen die neue Ungleichheit liefert verblüffende Anregungen für die Reform des Sozialstaats."

Die Teilhabegesellschaft

Model eines neuen Wohlfahrtsstaates
Gerd Grözinger, Michael Maschke, Claus Offe
Campusverlag, Frankfurt

Klappentext:

„Dass der Sozialstaat in seiner gegenwärtigen Form ein Auslaufmodell ist, darüber besteht mittlerweile weitgehend Konsens. Über die Alternativen wird noch gestritten. Zu den wohl provokantesten Alternativen gehört das Modell der Teilhabegesellschaft: Jeder junge Bürger soll mit 18 Jahren als Startkapital eine steuerfinanzierte Sozialerbschaft von 60.000 Euro erhalten. So soll ihr oder ihm die Chance eröffnet werden, seines eigenen Glückes Schmied zu sein. Die Finanzierung erfolgt aus der Besteuerung von Vermögen und Erbschaften. Die Autoren haben das in den USA entwickelte Modell auf die deutschen Verhältnisse übertragen und durchgerechnet."

Zwei erste Bemerkungen zu den beiden Büchern

Es fehlt an Klarheit,​​​​ es fehlt an Denk-Mut

Der Gebrauch des zentralen Begriffs „Stakeholder" bzw. „Stake" im englischen Buch verwirrt gewaltig. Das  gleiche gilt aber auch für den deutschen Titel „Teilhabegesellschaft".
Der Begriff „Stakeholder" ist in den letzten Jahrzehnten aufgekommen als Gegensatz zu dem Begriff „Shareholder", der die Eigentümer eines Unternehmens meint. Dabei meint Stakeholder alle diejenigen, die ein berechtigtes Interesse an einem Unternehmen haben, ohne Eigentumsanteile daran zu besitzen (Mitarbeiter, Kunden, Geschäftspartner, die Gesellschaft). Also geht es im Grunde bei der Stakeholderdebatte auch darum, die Eigentumsrechte des Shareholders irgendwie „anzubaggern", oder zumindest seine Willkür zu mäßigen. Auf jeden Fall bezeichnet der Begriff Stakeholder nicht den Eigentümer. 

Ähnlich impliziert das Wort „Teilhabegesellschaft" für mich nicht zwingend eine Eigentümergemeinschaft. Die Teilhaber einer Gesellschaft können Nicht-Teilhaber durchaus (gnädig etwas) daran teilhaben lassen, ohne ihnen die Rechte eines Teilhabers zu gewähren. Ziemlich genau das geschieht heute im (Polit-) Zirkus dieser Republik. Wir dürfen alle teilhaben, wenn wir brav sind. Aber die Teilhaber sagen wo es lang geht und machen das Geschäft.

Der große einfache Gedanke des Vorschlags der beiden Bücher ist doch gerade die echte Teilnahme und Teilhabe durch reale Eigentumsbeteiligung. Also warum nennen Ackermann/ Alstott ihr Buch nicht „The Shareholder-Society" und die deutschen Autoren ihr Buch nicht „Die Teilhaber-gesellschaft"? Warum halten sie sich (bewusst?) im Windschatten der Stakeholderdiskussion auf? Konterkarieren sie so nicht ihr eigenes Anliegen? Trauen sie sich nicht offen das Recht eines jeden Bürgers auf einen Eigentumsanteil an der Welt, in die er geboren wurde, zu formulieren?

Dass dieser Vowurf trifft, zeigt sich beispielsweise daran, dass Ackermann und Alstott eine Rückzahlungsverpflichtung des „Stakes" plus Verzinsung am Lebensende eingebaut haben. Warum das, wenn die Teilhabe doch ein Recht ist? Letztendlich ist also für sie das, was sie Stake nennen nicht mehr als ein Darlehen. Sie haben offensichtlich nicht erkannt , dass es hier um ein Recht geht. Thomas Paine, auf den sie sich beziehen, war klarer und mutiger.

Es fehlt am rechten Maß, es fehlt an Bescheidenheit

„Model eines neuen Wohlfahrtstaates" ist das deutsche Buch untertitelt. Auch Ackermann/Alstott verstehen ihren Vorschlag als ein komplett neues Model der Gesellschaft, in der nicht nur ein sehr hoher „Stake" ausgegeben wird, sondern auch umfangreiche Rückzahlungsreglungen und neue Besteuerungen geplant werden bis hin zu neuen Vorsorgekonzepten für das Alter.

Nach dem Fall des kommunistischen Systems und der Mauer wird hoffentlich niemand mehr versuchen dieser Gesellschaft ein am Schreibtisch entstandenes komplettes „Neues Konzept" überzustülpen. Es kann nur eine schrittweise Entwicklung geben in möglichst klaren, einfach zu kommunizierende Schritten. Eine komplette neue Vision einer Gesslschaft darf jeder haben (ohne zum Arzt geschickt zu werden), aber in der Realität gibt es und darf es auch nur Einzelschritte in die gewünschte Richtung geben. Einzelne kleine Schritte die möglichst von vielen nachvollzogen und gemeinsam erprobt werden können. 

Unser Vorschlag eines kleinen Erbes für Jeden, das logischerweise von großen Erbschaften abgezweigt werden muss (und leicht kann, wegen seiner Mäßigung in der Höhe) ist ein solcher quantitativ kleiner, auf einen klaren Punkt zu bringender Schritt. Keine weiteren Änderungen, wie Vermögenssteuern, Rückzahlungszenarien, Altersversorgung, etc. werden benötigt. Alle das kann unberührt bleiben. Qualitativ wird das Grunderbe ein großer Schritt sein, mit wahrscheinlich sehr segensreichen Auswirkungen. Eine Gesellschaft, die jedem Mitglied einen, wenn auch kleinen, Eigentumsanteil am Gesamtvermögen per allgemeinem Recht der Geburt zugesteht, wird nicht mehr die gleiche sein, wie die jetzige. Jeder weitere Schritt aber wird der nachfolgenden Generation überlassen sein müssen, die dann auf die Erfahrungen mit dem ersten kleinen Schritt bauen kann. Das geht uns (Alte) dann definitiv nichts mehr an. Soviel Bescheidenheit muss sein.
  
Als Vision kann man 60.000 € gelten lassen. Das wäre etwa ein Viertel oder Fünftel des jetzigen rechnerischen, durchschnittlichen Erbes als allgemeines „Pflichtteilsrecht". Aber für die praktische politische Umsetzung jetzt ist es zuviel.  Wenn es später mehr werden soll, als die von uns vorgeschlagenen 15 oder 20.000 €, dann können die Beträge problem- und stufenlos angepasst werden. Aber dazu muss sich die Gesellschaft dorthin entwickeln, auch mit ihrem Bewusstsein. Die Erkenntnis, dass der Wert des einzelnen Individuums nicht von seiner Abstammung bestimmt wird und auch kein Erblasser in einem anderen Menschen weiterlebt und weiterleben kann, wird wachsen müssen. Die Zeit dazu und die Gelegenheit Erfahrung mit einem Grunderbe zu machen wird diese Gesellschaft sich nehmen und wird man ihr zugestehen müssen, wenn man Erfolg haben will.
 
Klar muss auch sein: Es geht bei unserem Vorschlag eines allgemeinen Grunderbes nicht um ein „Model eines neuen Wohlfahrtsstaates", denn es geht hier überhaupt nicht um Wohlfahrt, sondern es geht um ein Recht. Es geht darum dem einzelnen Individuum zu seinem Recht zu verhelfen, ungeachtet seiner sozialen Herkunft angemessen an der Welt beteiligt zu werden. Den Rest macht es alleine, es braucht in der Regel keine Wohlfahrt.

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