...und unsere Antworten dazu:
Gibt es das Grunderbe schon?
Ja und Nein. Als öffentliche, gesetzliche Einrichtung gibt es das Grunderbe leider noch nicht. Die Stiftung vergibt aber seit 2022 jährlich einige Grunderbschaften aus privaten Mitteln. Die Empfänger oder Empfängerinnen werden per Los ermittelt. Wer in den nächsten Jahren 30 wird, hat eine gewisse Chance ein solches zu gewinnen. Das hört sich zuerst mal nicht so toll an, ist aber nicht schlechter als die Chance 20.000 € im Lotto zu gewinnen. Und vor allem, deinen Einsatz hast du schon erbracht: Deine Geburt, deine Entscheidung das Leben hier auf dieser Erde anzugehen, ist deine Teilnahmeberechtigung.
Entsteht die politische Forderung nach einem Grunderbe nicht aus Neid?
Hat Mahatma Gandhi aus Neid auf die privilegierten Engländer für die Gleichberechtigung seiner Landsleute gekämpft? Hat der Philosoph Immanuel Kant seinen „Kategorischen Imperativ“ aus persönlicher Verletztheit heraus entwickelt? Und handeln die Gegner von Erbschaftssteuern aus Gier? Wir wissen es nicht, es geht uns auch nichts an. Eine politische Forderung wie das Grunderbe hat das Recht und das Wohl aller im Auge. Entsprechend objektiv und losgelöst von Personen muss sie diskutiert werden. Sicher ist, dass die Aktiven der Stiftung weder für sich noch für ihre Nachkommen einen materiellen Vorteil aus dem Grunderbe ziehen können.
Soll das Erbrecht abgeschafft werden?
Nein im Gegenteil. Die Stiftung will und wird Erben fördern, nicht unterbinden. Unser Erbrecht, welches jetzt auf den zwei Füßen Familienerbrecht und Testatrecht steht, soll einen dritten Fuß bekommen, das Grunderbrecht.
Ist das nicht eine Art Sozialismus, was die Stiftung mit dem Grunderbe anstrebt?
Nein. Sozialismus will die Probleme lösen, indem persönliches Eigentum an der Wirtschaft gemindert oder zumindest beeinträchtigt wird. Sozialistische Lösungen zielen auf mehr staatliche Regulierung, weniger wirtschaftliche Freiheit und eine Stärkung der Versorgungsmentalität. Wir halten privates Eigentum für die Entwicklung des einzelnen Menschen zur persönlichen Freiheit für sehr hilfreich. Wir möchten jeden Menschen an Eigentum heranführen und an die Eigenverantwortung, die Gestaltungsmöglichkeiten und das persönliche Wachstum, das damit verbunden ist.
Wir sehen uns selbst in einer sehr liberalen Position. Gerechte, zumindest annähernd gleiche Startbedingungen und der „Abbau unverdienter, geburtsbedingter Privilegien“ sind „Wesensmerkmale liberaler Tradition“. (Friedrich v. Hayek)
Ist das nicht ungerecht, wenn jemandem, der ein Leben lang gearbeitet hat, bei seinem Tod ein Teil des Vermögens genommen und in fremde Hände gegeben wird?
Zuerst: Der Tod ist es, der jemandem das Vermögen nimmt, nicht wir oder der Staat. Alle können wie bisher uneingeschränkt ihr Vermögen an ihre Nachkommen oder wen auch immer weitergeben. Diese allerdings – wenn sie viel erben, und nur dann wenn sie viel erben – müssten etwas abgeben. Nicht wie bisher an den Staat, sondern über einen Erb-Ausgleichsfonds an diejenigen ihrer Mitbürger und Mitbürgerinnen, die sonst nichts erben. Denn die Erde gehört allen Menschen und jeder hat ein natürliches Recht auf seinen Anteil an ihr, aus dem er seinen Lebenunterhalt bestreiten kann.
Gegenfrage:
Ist es gerecht, dass ein Mensch, der als armer Leute Kind auf die Welt kommt, praktisch von Geburt an, Miete und Zinsen zahlen muss, eventuell an einen Gleichaltrigen, der nie irgendetwas dafür geleistet hat? Nur weil der das Kind reicher Eltern ist?
Wir müssen einen vernünftigen Ausgleich zwischen diesen beiden Positionen und zwischen den extrem unterschiedlichen Startbedingungen der einzelnen Menschen finden.
Würde das Geld von den meisten Empfängern oder Empfängerinnen nicht sofort verschwendet werden und in kurzfristigen Konsum fließen?
Das Grunderbe wird nur ausgezahlt, wenn es in ein Anlagevermögen fließt, das drei Jahre lang nicht veräußert werden darf. Danach kann es theoretisch verkonsumiert werden. Nach einer Studie des Sparkassenverbandes beispielsweise machen aber zwei Drittel der jungen Erwachsenen „ernsthafte Sparanstrengungen“. Das ist auch unsere Erfahrung.
Aber selbst dann, wenn ein Teil der Grunderbschaften nach den drei Jahren verkonsumiert würde, kann ein volkswirtschaftlicher Schaden nicht enstehen. Was eine Person ausgibt, verdient eine andere. Dazu kommt: Der Mensch, der eine Chance vertan hat, ist nicht mehr der Gleiche wie der, der diese Chance nie hatte. Eine nützliche persönliche Erfahrung wird das Grunderbe immer vermitteln.
Was macht jemand, der oder die das Grunderbe zum Studieren bräuchte?
Für diejenigen, die das Grunderbe zur Ausbildung bräuchten (z. B. Studiengebühren), soll die Möglichkeit bestehen zu diesem Zwecke früher darauf zuzugreifen. Das BAföG soll aber nicht durch das Grunderbe ersetzt werden.
Wie kann das Grunderbe finanziert werden?
Grundsätzlich ist klar: Das Grunderbe muss von denen finanziert werden, die überdurchschnittlich viel erben. Etwa 5% der jährlichen Erbmasse (3-400 Milliarden) reichten für ein Allgemeines Grunderbe von 20.000 € aus. Die Finanzierung soll - nach unserer Vorstellung - nicht über den Staatshaushalt ablaufen, sondern über Abgaben, die in einen "Erbausgleichsfonds" fießen, aus dem dann die Ausschüttungen der Grunderbschaften erfolgt. Vorstellbar wäre, ein hoher persönlicher einmaliger Freibetrag beim Erben für jeden Bürger von 500 bis 800 Tsd. €. Darüberliegende geerbte Werte würden mit einer Abgabe belegt die von wenigen % bis, z.B. bei einer Erbschaft von vielen Millionen oder gar Milliarden, auf 30% oder gar mehr ansteigen würde.
Durch die Finanzierung über den Fonds wäre sichergestellt, dass die Gelder für das Grunderbe nicht zweckentfremdet werden könnten. Es würde also keine weitere Steuer im engeren Sinne entstehen, sondern der dringend notwendige überfamiliäre Ausgleich unter den Bevölkerungsschichten würde sich außerhalb des Staatshaushaltes und unbeeinflusst von Haushaltsdiskussionen und tagespolitischen Begehrlichkeiten abspielen. Das hätte eine andere Qualität und möglicherweise auch höhere Akzeptanz als eine Steuer die in den allgemeinen Staatshaushalt fließt.
Wieso könnte das Grunderbe sogar eine Steuersenkung bedeuten?
Es ist durchaus auch denkbar, dass die Diskussion über die Finanzierung dahin läuft, dass der Staat auf die vier bis fünf Milliarden €, die er zur Zeit an Erbschaftssteuer einnimmt verzichten würde. Diese Summe könnte dann auch über den Erbausgleichsfond direkt an die Bevölkerung als Grunderbe ausgezahlt werden. Die jährlich vererbte Vermögensmasse würde in dem Falle – im Gegensatz zu jetzt mit Erbschaftssteuer – vollständig in privater Hand der Bevölkerung verbleiben. Allerdings gerechter verteilt, das wäre der wesentliche Unterschied zu heute. Das wäre dann in dem Falle tatsächlich eine Steuersenkung in Höhe der jetzigen Erbschaftssteuer und insgesamt ein „Weniger an Staat", was der Auffassung breiter Bevölkerungsgruppen entgegen käme. Denn dann hätten wir ein ganz sauberes Trennen von zwei ganz verschiedenen Dingen: Erstens: Der Staat finanziert seine laufenden Ausgaben aus der laufenden Wirtschaftsleistung, bzw. den Steuern darauf - und zweitens: Der längst fällige Vermögensausgleich unter der nachwachsenden Bevölkerung geschieht gewissermaßen "zivil" unter der Bevölkerung, ohne Zugriffsmöglichkeiten gieriger tagespolitischer Themen. So wie jeder gesunde Haushalt und jede gesunde Firma ihre laufenden Ausgaben auch aus den laufenden Einnahmen deckt, und möglichst nicht aus ihrer Vermögenssubstanz.
Längerfristig würde eine breitere Streuung des privaten Vermögens durch ein Grunderbe eine Verringerung der sozialen Notfälle, staatlichen Föderbedarfe, etc. und damit der staatlichen Ausgaben zur Folge haben. Das dürfte den geringen Steuerausfall durch das Wegfallen der Erbschaftssteuer vielfach kompensieren. Kurzfristig müsste vermutlich der Wegfall der Erbschaftssteuereinnahmen durch Bundesmittel ausgeglichen werden, denn die Erbschaftssteuer fällt heute den Ländern zu, die wahrscheinlich ad hoc am wenigsten darauf verzichten können.
Ist ein Alter von 30 nicht viel zu spät?
Das Alter, in welchem das Grunderbe zugeteilt werden soll, ist es durchaus wert diskutiert zu werden. Vorstellbar wäre auch z.B. 25 Jahre. Grundsätzlich wird ein höheres Alter eher zu einem besonneneren Umgang mit dem Grunderbe führen. In Deutschland wird im Schnitt mit 55 Jahren geerbt. Zu dem Zeitpunkt sind in der Regel die Lebensweichen schon gestellt und die Lust zu Innovationen gesunken. Das Grunderbe mit 30 würde einen Teil des jährlich vererbten Kapitals immerhin um 25 Jahre vorziehen. Es wird in die Lebenszeit verlagert, in der die Menschen normalerweise wirtschaftlich innovativer sind und ein Anfangskapital brauchen.
Sind 20.000 € nicht viel zu wenig? Was kann man damit schon machen?
Wenn einer oder zwei ein Haus bauen wollen, ein Gewerbe anfangen wollen, etc., dann können 20.000 € Eigenkapital (oder mal zwei = 40.000 €) schon sehr entscheidend sein. Auch zur Unterstützung einer Ausbildung sind 20.000 € ein sehr namhafter Betrag. Ein Drittel aller Startups starten Untersuchungen zu folge mit 20.000€ oder weniger.. Es ist nicht zu erwarten, dass jemand das Grunderbe ablehnt, weil es zu wenig ist.
Wäre nicht ein Grundeinkommen besser als ein Grunderbe, weil viele Menschen doch nicht fähig sind mit Kapital umzugehen?
Zweck des Grunderbes ist es, möglichst alle Menschen mit in die Verantwortung zu nehmen. Das wird mit einem Grundeinkommen nicht erreicht.
Wer kann vorab entscheiden, wer fähig ist mit Kapital umzugehen und wer nicht? Müssen nicht gerade diejenigen, die eventuell noch nicht fähig sind mit Kapital umzugehen, es lernen? Die Wirtschaft wird sich immer weiter automatisieren. Entsprechend werden die Arbeitseinkommen weniger werden und die Kapitaleinkommen werden wachsen. Kapialbesitz wird immer notwendiger werden, um überhaupt ein Einkommen zu erhalten. Das Grunderbe wird diesen Lern- und Entwicklungsprozess zu Kapitalbesitz auf breiter Basis in Gang setzen.
Das große Problem der sich zuspitzenden Konzentration an Kapital kann durch ein Grundeinkommen nicht gelöst werden. Selbst wenn es funktionieren würde, bliebe die Macht in den Händen weniger. Nur ein Grunderbe wirkt der Konzentration wirtschaftlicher Macht entgegen. Es gibt auch einen Blogbeitrag zum Vergleich Grunderbe – Grundeinkommen.
Hätte das Grunderbe nicht negative Folgen für die Volkswirtschaft?
Im Gegenteil. Die großen Erbschaften, in Höhe von vielen Millionen oder gar Milliarden, dienen kaum mehr der wirtschaftlichen Kreativität und der Freiheit ihrer Empfänger und Empfängerinnen. Das Grunderbe wird Teile davon näher zu denjenigen jungen Menschen bringen, die im besten Alter sind, etwas damit zu unternehmen und ihre Kreativität zu entfalten. Der heutige Mangel an Kapital in jungen Unternehmen stellt eine deutliche Bremse für die Volkswirtschaft dar.
Wie könnte das Grunderbe in der Praxis verteilt werden?
Jede Person, die ein bestimmtes Alter erreicht hat (z.B. 30), geht meldet sich bei einer dafür einzurichtenden Stelle (Amt) und meldet ihren Anspruch an. Gleichzeitig sucht sie sich auf dem freien Markt ein Anlagegut, das sie haben will (Grund, Wohnung, Aktie, etc.). Nach Prüfung ihres Anspruchs und der Seriösität ihrer Anlage wird das Amt dieses Anlagegut aus dem Erbausgleichsfonds bezahlen (bis zu der Höhe des Grunderbes).
Wenn jemand das Grunderbe zurückzahlen muss, wenn er oder sie später privat etwas erbt, macht das dann nicht kleine private Erbschaften sinnlos, bzw. verhindert sie?
Die Rückzahlung soll maximal einen gewissen Prozentsatz von den späteren Erbschaften ausmachen, z.B. 20 %. Das heißt wenn jemand später privat 20.000 € erbt, werden 4.000 € zurückgezahlt, bei einem Erbe von 50.000 € werden 10.000 € zurückgezahlt, usw. Erst bei einem Erbe im Werte von 100.000 € muss er oder sie das ganze Grunderbe von 20.000 € zurückzahlen. Damit bleibt privates Erben in jedem Falle und in jeder Höhe interessant. Generell kann man sagen, dass durch das Grunderbe das Erben bis zu einer Höhe von 100.000 € gefördert wird. Wieso? Weil alle, die weniger eben, einen Teil ihres erhaltenen Grunderbes behalten können.
Wenn jemand weiß, dass er oder sie mit 30 Jahren 20.000 € Grunderbe bekommt, wird er oder sie sich dann nicht möglicherweise, auf diesen Anspruch hin, früher Geld leihen?
Die Grunderbschaften werden während der ersten drei Jahre (der „Karenzzeit“), insoweit geschützt, dass sie nicht veräußert werden können. Es wäre denkbar sie auch insofern gesetzlich zu schützen, dass sie nicht zur Sicherung von Verbindlichkeiten herangezogen werden dürfen. Damit wird der junge Mensch nicht aufgrund des zukünftigen Grunderbes kreditwürdig. Das Grunderbe könnte eventuell sogar rechtlich so gestaltet werden, dass Emfangende – wenn sie ängstlich sind – diese Schutzzeit verlängern lassen können. Er oder sie hätte so – im Extremfall lebenslang – ein kleines Eigentum, das ihm bzw. ihr nicht genommen werden kann. Ein Eigentum mit dem er oder sie zwar wirtschaften könnte, nicht aber es veräußern.