Menschenrecht ist ein großes Wort.
Gemeint ist hier wohl ein von Natur aus bestehendes Gesetz, ein Recht, das nicht von Menschen beschlossen und eingerichtet werden muss, sondern von Grund auf da ist. Ein Recht das deshalb auch nicht verweigert werden kann. Niemand kann ernsthaft wollen, dass ein anderer auf der Straße schlafen muss. Aber ein Menschen- oder Naturrecht?
Bei einem Recht stellt sich nicht nur die Frage für wen ist es, sondern auch immer: Gegen wen ist es gerichtet? Denn das Recht auf Wohnung zum Beispiel ist ja eine Forderung. An wen geht die? Ähnlich ist es mit einem Recht auf Arbeit, auf Bildung etc. Formuliere ich ein Recht, muss ich auch sagen, wer die Forderung erfüllen muss. Und zwar zwingend erfüllen muss, denn ein Recht zwingt. Eine sehr sehr einfache Antwort ist: der Staat. Aber den Staat gibt es gar nicht wenn man in der Kategorie von Natur-oder Menschenrecht denkt.. Der Staat sind bekanntlich wir alle. Es gibt erst mal nur den einzelnen Menschen und die Menschen drum herum, egal erst mal ob und wie die jetzt organisiert sind. Und ein Recht regelt die Beziehungen zwischen den Menschen. Es gibt also im Grunde nur dich und mich. Und wenn du das "Menschenrecht auf Wohnung" aufstellst, dann forderst du von mir, dass ich dir eine Wohnung baue und bereitstelle.
Deine Forderung zielt eindeutig auf meine Arbeits- und Lebenskraft. Die gehört aber erst mal mir, da besteht auch rechtlich kein Zweifel. Was aber kannst du von mir wirklich fordern?