Sonntag, 23. Juni 2024 von Christoph Prüm

Recht auf Wohnen

Wohnen

Menschenrecht ist ein großes Wort.

Gemeint ist hier wohl ein von Natur aus bestehendes Gesetz, ein Recht, das nicht von Menschen beschlossen und eingerichtet werden muss, sondern von Grund auf da ist. Ein Recht das deshalb auch nicht verweigert werden kann. Niemand kann ernsthaft wollen, dass ein anderer auf der Straße schlafen muss. Aber ein Menschen- oder Naturrecht?

Bei einem Recht stellt sich nicht nur die Frage für wen ist es, sondern auch immer: Gegen wen ist es gerichtet? Denn das Recht auf Wohnung zum Beispiel ist ja eine Forderung. An wen geht die? Ähnlich ist es mit einem Recht auf Arbeit, auf Bildung etc. Formuliere ich ein Recht, muss ich auch sagen, wer die Forderung erfüllen muss. Und zwar zwingend erfüllen muss, denn ein Recht zwingt. Eine sehr sehr einfache Antwort ist: der Staat. Aber den Staat gibt es gar nicht wenn man in der Kategorie von Natur-oder Menschenrecht denkt.. Der Staat sind bekanntlich wir alle. Es gibt erst mal nur den einzelnen Menschen und die Menschen drum herum, egal erst mal ob und wie die jetzt organisiert sind. Und ein Recht regelt die Beziehungen zwischen den Menschen. Es gibt also im Grunde nur dich und mich. Und wenn du das "Menschenrecht auf Wohnung" aufstellst, dann forderst du von mir, dass ich dir eine Wohnung baue und bereitstelle. 

Deine Forderung zielt eindeutig auf meine Arbeits- und Lebenskraft. Die gehört aber erst mal mir, da besteht auch rechtlich kein Zweifel.  Was aber kannst du von mir wirklich fordern?

Recht bedeutet Gleichbehandlung. Das sind zwei Wörter für das selbe Ding. Gerecht geht es zu, wenn zwei Gleiche (Gleichwertige) gleich behandelt werden, von wem auch immer. Ungerecht geht es zu, wenn Gleichwertige ungleich behandelt werden.

Jedes Jahr verlassen - ganz grob - genausoviel Menschen diese Welt wie neue hinzukommen, also geboren werden. Die die gehen, nehmen vom Materiellen der Welt nichts mit, wozu auch; und die, die kommen, können nichts Materielles mitbringen. Logisch, dass die zurückgelassenen Besitztümer der "Entleibten" denen gegeben werden, die neu in einem physischen Körper gelandet sind und diese physischen Sachen notwendigst brauchen: Wohnungen, Betriebe, Fabriken, Felder... Dieser Vorgang der Übertragung zwischen den Generationen heißt Vererben bzw. Erben. Und hier kommt Recht ins Spiel. Hier besteht ein Anspruch auf Gleichbehandlung wenn es gerecht zugehen soll: Jeder Mensch, der in diese Welt geboren wurde, hat einen Anspruch auf einen angemessen Anteil an den Gütern, die von den Gegangenen hinterlassen wurden. Weil er gleich, bzw. gleichwertig gegenüber den anderen ist. Das ist das erste und echte Natur- und Menschenrecht auf dem materiellen Gebiet: nicht übergangen zu werden bei der Zuteilung der freigewordenen Güter der Welt. Dazu kommt noch ein zweites: Das Recht seine persönliche Kraft zu nutzen. That's it. Die beiden. Sonst nichts. Dass denen, die es aus irgendeinem Grunde nicht schaffen auf die Füße zu kommen geholfen werden muss, ist eine andere Sache, und auch nicht die Forderung auf dem Plakat. Da steht ja nicht: Helft uns, wir haben es nicht geschafft.

Was ist also nun mit dem Recht auf Wohnen? Ich halte das für eine Art Sekundärrecht. Davon entsteht ein ganzer Strauß wenn das primäre Recht des Menschen, das Recht auf Beteiligung verletzt ist. Solange Menschen massiv bei der Zuteilung der laufend freiwerden Hinterlassenschaften um ihre Teilhabe betrogen werden, solange werden sie mit einem gewissen (sekundären) Recht zu den reichen Erben in der Republik sagen können: "Ihr, die ihr euch alles unter den Nagel gerissen habt und es nicht hergeben wollt: Jetzt sorgt mal für uns. Wir haben ein Recht auf Wohnungen, ein Recht auf Arbeitsplätze und Lohn oder gar ein Recht auf ein leistungsloses Grundeinkommen, und ein Recht auf Fürsorge hier und dort."

Ich glaube, das erste, was die Menschen bräuchten, wäre eine gerechte Beteiligung. Den Rest machen die allermeisten dann alleine.  

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