Rüstow war jedoch kein Freund der Verstaatlichung. Die Konzentration allen Eigentums in den Händen des Staates würde die Freiheit nur noch weiter einschränken. Stattdessen entwickelte er das Konzept der „Startgerechtigkeit“, das sowohl mit einem dezentralen Wettbewerb als auch mit sozialer Gerechtigkeit vereinbar ist:
„Je mehr man die soziale Einkommensverteilung, unter vernünftiger Sicherung einer unteren Mindestgrenze, dem Walten eines streng überwachten fairen Leistungswettbewerbs und seiner Marktgesetzlichkeit überlässt, desto mehr muss sich natürlich die Forderung sozialer Gerechtigkeit auf den individuellen Start in diesem Wettlauf konzentrieren. Offenbar entspricht es nicht den Grundsätzen eines fairen, allein auf die Leistung abgestellten Wettbewerbs, wenn in ihm ein Wettbewerber nur dadurch einen wesentlichen und vielleicht uneinholbaren Vorsprung hat, dass er bei der Wahl seiner Eltern die nötige Vorsicht walten ließ und als Sohn eines reichen Vaters startete.“
Wie aber erreicht man diese Startgerechtigkeit? Rüstow schlägt neben gleichen Bildungschancen auch eine Gleichheit des Vermögens am Start vor. Für die moderne Wirtschaft mit ihren großen Unternehmen skizziert er eine uns nicht unbekannt vorkommende Lösung: Das Eigentum an Konzernen könnte in Aktienpakete aufgeteilt werden, die dem Wert eines kleinen Bauernhofs entsprechen. Jeder Bürger hätte bei Erreichen der Volljährigkeit Anspruch auf ein solches Paket.
Damit entwirft Rüstow im Grunde eine Version des universellen Grunderbes, ohne es explizit so zu nennen.